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10. Februar 2026 · 5 min Lesezeit

H-Kennzeichen: Was Sie für die Anerkennung wirklich beachten müssen

Mindestalter 30 Jahre allein reicht nicht. Diese Kriterien entscheiden über die Anerkennung als Oldtimer.

Das H-Kennzeichen lohnt sich: pauschal 191,73 € Kfz-Steuer im Jahr und freie Fahrt in fast allen Umweltzonen. Aber die Anerkennung folgt klaren Regeln.

Voraussetzung 1: Mindestalter 30 Jahre

Stichtag ist die Erstzulassung. Ein Fahrzeug vom 5. März 1996 wird ab dem 5. März 2026 oldtimerfähig. Achtung: Es zählt das Datum der ersten Zulassung weltweit, nicht in Deutschland.

Voraussetzung 2: Erhaltungszustand mindestens Note 2

Sachverständige bewerten den Zustand nach einer 5-stufigen Skala (1 = perfekt, 5 = restaurierungsbedürftig). Für das H-Kennzeichen ist mindestens Note 2 („gut") erforderlich.

Voraussetzung 3: Weitgehend originaler Zustand

  • Karosserie ohne unzeitgenössische Modifikationen
  • Motor und Antriebsstrang original oder zeitgenössisch ersetzt
  • Innenraum in originalem oder zeitgemäßem Zustand
  • Felgen und Reifen passend zum Baujahr
  • Lackierung in zeitgenössischer Farbe

Was ist erlaubt?

Sicherheitsverbesserungen wie Halogen-Scheinwerfer statt Bilux, ABS-Nachrüstungen oder zeitgenössische Tuning-Maßnahmen sind in der Regel kein K.O.-Kriterium. Modernes Tuning, Carbon-Teile oder LED-Lichter dagegen schon.

Das §23-Gutachten

Für das H-Kennzeichen brauchen Sie ein Gutachten nach §23 StVZO. Es dokumentiert Alter, Zustand und Originalität. Anschließend kann das Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung als Oldtimer eingestuft werden.

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