Das H-Kennzeichen lohnt sich: pauschal 191,73 € Kfz-Steuer im Jahr und freie Fahrt in fast allen Umweltzonen. Aber die Anerkennung folgt klaren Regeln.
Voraussetzung 1: Mindestalter 30 Jahre
Stichtag ist die Erstzulassung. Ein Fahrzeug vom 5. März 1996 wird ab dem 5. März 2026 oldtimerfähig. Achtung: Es zählt das Datum der ersten Zulassung weltweit, nicht in Deutschland.
Voraussetzung 2: Erhaltungszustand mindestens Note 2
Sachverständige bewerten den Zustand nach einer 5-stufigen Skala (1 = perfekt, 5 = restaurierungsbedürftig). Für das H-Kennzeichen ist mindestens Note 2 („gut") erforderlich.
Voraussetzung 3: Weitgehend originaler Zustand
- Karosserie ohne unzeitgenössische Modifikationen
- Motor und Antriebsstrang original oder zeitgenössisch ersetzt
- Innenraum in originalem oder zeitgemäßem Zustand
- Felgen und Reifen passend zum Baujahr
- Lackierung in zeitgenössischer Farbe
Was ist erlaubt?
Sicherheitsverbesserungen wie Halogen-Scheinwerfer statt Bilux, ABS-Nachrüstungen oder zeitgenössische Tuning-Maßnahmen sind in der Regel kein K.O.-Kriterium. Modernes Tuning, Carbon-Teile oder LED-Lichter dagegen schon.
Das §23-Gutachten
Für das H-Kennzeichen brauchen Sie ein Gutachten nach §23 StVZO. Es dokumentiert Alter, Zustand und Originalität. Anschließend kann das Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung als Oldtimer eingestuft werden.
