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22. Januar 2026 · 4 min Lesezeit

Wer zahlt das Unfallgutachten? Klare Antwort und Sonderfälle

Bei Fremdverschulden trägt die gegnerische Versicherung die Kosten. Aber wann gilt das genau und welche Fälle sind anders?

Die kurze Antwort: Wenn der andere Schuld hat, zahlt seine Haftpflichtversicherung das Gutachten. Wenn Sie Schuld haben, hängt es von Ihrer Versicherung und der Schadenshöhe ab.

Fall 1: Sie sind unverschuldet betroffen

Sie haben Anspruch auf eine vollständige Wiederherstellung des Zustands vor dem Unfall — inklusive aller Nebenkosten. Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss das Gutachten zahlen, sobald der Schaden über der Bagatellgrenze liegt.

Wann liegt ein Bagatellschaden vor?

Die Rechtsprechung sieht die Grenze bei etwa 750 €. Darunter reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Darüber haben Sie Anrecht auf ein vollständiges Gutachten.

Fall 2: Sie sind selbst schuld

  • Mit Vollkasko: Ihre Versicherung kann ein eigenes Gutachten beauftragen oder erstattet ein selbst beauftragtes (in Absprache).
  • Ohne Vollkasko: Sie zahlen das Gutachten selbst — sinnvoll, um den Schaden später beim Verkauf nachzuweisen.

Fall 3: Teilschuld

Bei z. B. 70/30-Quote zahlt die gegnerische Versicherung 70 % der Gutachterkosten, Ihre eigene oder Sie selbst die restlichen 30 %.

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